Alpung von Tieren Fördermöglichkeiten für den Alm- und Tierbesitzer

Foto Siegfried Steinberger

BASISZAHLUNGEN

Um die Bewirtschaftung extensiver Flächen auch für die Zukunft sicher zu stellen, gibt es auf Almen eine tierbezogene Zahlung bei Almauftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen.

Fördervoraussetzungen:

  • Tiere müssen mindestens 60 Tage auf einer im Almkataster eingetragenen Alm sein
  • Unter der Almbetriebsnummer für diese Alm muss eine Almweidefläche erfasst sein
  • Einhaltung der Konditionalität (Grundvoraussetzungen)
  • Die Prämie wird durch den Auftrieb von Rinder, Schafen und/oder Ziegen auf eine österreichische Alm ausgelöst


Basiszahlung für Almweideflächen

Die Zahlung wird je Hektar förderfähiger Fläche gewährt und dem Auftreiber gewährt. Für die Berechnung der förderfähigen Fläche wird die Almweidefläche auf die aufgetriebenen GVE aufgeteilt und dem jeweiligen Betrieb des Auftreibers zugerechnet.

Förderbetrag je Hektar anteiliger Almweidefläche 41 €


Gekoppelte Almauftriebsprämie

Die gekoppelte Stützung wird mit Einreichung des Mehrfachantrags (MFA) Flächen (Ankreuzfeld bei „Basiszahlung“) und der Abgabe der Almauftriebsliste sowie einer zeitgerecht durchgeführten Almmeldung für Rinder beantragt. Förderungsberechtigt ist der jeweilige TIERBESITZER!

Förderhöhe:

  • 100, — € pro Kuh bzw. pro RGVE Mutterschafe/-ziegen
  • 50, — € je sonstiger Rinder-GVE


AUSGLEICHSZULAGE FÜR BENACHTEILIGTE GEBIETE

Der Auftrieb von Tieren auf Almen und Gemeinschaftsweideflächen wird im Zuge der Ausgleichszulage für den Auftrieb von Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen gewährt.

Fördervoraussetzungen:

  • Alle Fördervoraussetzungen der Basiszahlung
  • Mindestens 1,5 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen (inkl. Almflächen) in den benachteiligten Gebieten Österreichs

Förderhöhe:

Die Berechnung der Ausgleichszulage erfolgt gemäß den dafür vorgesehenen Formeln getrennt für Heimgut und Almweideflächen (=Almfördereinheiten). Für Almweideflächen wird die Ausgleichszulage wie folgt berechnet:

EP=Erschwernispunkte des Heimbetriebes

Betriebe ohne Erschwernispunkte werden auf der Basis 0 Punkte ebenfalls laut dieser Formel berechnet.

Für die Berechnung der anteiligen Almweideflächen werden je aufgetriebener RGVE 0,75 ha angerechnet. In Summe kann aber maximal die tatsächlich vorhandene anteilige Futterfläche angerechnet werden. Werden mehr GVE aufgetrieben als Futterfläche vorhanden ist, dann wird eine aliquote Kürzung vorgenommen.

Die Ausgleichszulage wird mit Einreichung des Mehrfachantrags (MFA) Flächen (Ankreuzfeld bei „AZ“) und der Abgabe der Almauftriebsliste sowie einer zeitgerecht durchgeführten Almmeldung für Rinder beantragt. Ab dem Jahr 2023 sind Schafe und Ziegen die auf Almen aufgetrieben werden mit Ohrmarke und Geburtsdatum zu erfassen. Förderungsberechtigt ist der jeweilige TIERBESITZER!


ÖPUL ALPUNG- UND BEHIRTUNGSPRÄMIE

Die ÖPUL Alpungs- und Behirtungsprämie wird für den Almauftrieb von Rindern, Pferden (inkl. Neuweltkamele), Schafe und Ziegen gewährt.

 

Almbewirtschaftung (mehrjährige Maßnahme)

Fördervoraussetzungen Maßnahme Almbewirtschaftung:

  • Alle Förderungsvoraussetzung der Basiszahlungen
  • Mindestens 60 Tage Beweidung (durchgängige Bestoßung mit max. 10 tägiger Unterbrechung)
  • Bewirtschaftung mit zumindest 3 GVE im ersten Jahr der Verpflichtung
  • Maximaler Viehbesatz 2 GVE/ha Futterfläche
  • Verbot von Verfütterung almfremder Silage und almfremden Grünfutter
  • Verbot der Ausbringung von almfremder Gülle und Jauche. Stallmist vom Heimbetrieb darf ausgebracht werden.
  • Keine Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln
  • Verbot der Ausbringung von Klärschlamm und kompostierter Klärschlamm
  • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  • Im Falle des optionalen Zuschlags Naturschutz auf der Alm: Vorliegen einer Projektbestätigung

Maßgeblich für die Prämienhöhe ist der Erschließungszustand der Alm. Hier werden die Almen in drei Kategorien (Beurteilung aufgrund des Almzentrums/Wirtschaftsgebäudes) eingeteilt. Die Auszahlung der Alpungsprämie erfolgt an den Almbewirtschafter!

 

Prämienhöhe:

Tierwohl Behirtung (einjährige Maßnahme)

Fördervoraussetzungen/Tierwohl Behirtung:

  • Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Almbewirtschaftung“
  • Behirtung von zumindest 3 GVE im ersten Jahr der Verpflichtung
  • Alle Tiere der beantragten Kategorie müssen behirtet werden
  • Die Unterstützung wird für die Behirtung von Rauhfutterverzehrern auf Almen gewährt
  • Behirtung der jeweiligen Tierart während mindestens 60 Kalendertagen
  • Tägliche, ordnungsgemäße Versorgung der Tiere und Pflege der Weidefläche
  • Überwiegende Anwesenheit auf der Alm, eine reine Nachschau ist nicht ausreichend.
  • Geeignete Unterkunfts- und Übernachtungsmöglichkeiten müssen zur Verfügung stehen. Es ist aber nicht zwingend erforderlich, dass der Hirte auf der Alm nächtigt.
  • 50 GVE können pro Hirte gefördert werden

 

Die Prämie für die Maßnahme Tierwohl-Behirtung wird an den Almbewirtschafter ausbezahlt!

Prämienhöhe:

VERPFLICHTENDE ABGABE EINER ALMAUFTRIEBSLISTE

Zum Erhalt von Förderungen für Almen und Weiden (DIZA, AZ und ÖPUL) muss der Alm-/Weidebewirtschafter bis spätestens 15. Juli eine Alm-/Weideauftriebsliste im eAMA erfassen. Auch wenn nur Rinder auf eine Alm/Weide aufgetrieben werden, muss eine Auftriebsliste gesendet werden. Die alleinige Erfassung der Alm-/Weidemeldung RINDER ist nicht ausreichend für eine Prämiengewährung.

Der Auftrieb von Pferden, Schafen und Ziegen ist im Wege der Auftriebsliste unter Einhaltung einer 14-tägigen Meldefrist zu erfassen. Für AZ, ÖPUL und DIZA können nur jene Schafe, Ziegen und Pferde berücksichtigt werden, die bis zum 15.07.2021 auf einer Alm/Gemeinschaftsweide aufgetrieben und gemeldet werden. Neu ab 2023 ist die verpflichtende Angabe der Ohrmarke, des Geburtsdatums und des Geschlechtes bei Schafen und Ziegen. 

ZUSÄTZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Auch im Rahmen der Investitionsförderung gibt es für bauliche Investitionen im Almbereich Fördermöglichkeiten. In der derzeit laufenden Förderperiode sind die dafür vorgesehenen Mittel jedoch ausgeschöpft. Sollten Almbewirtschafter eine bauliche Maßnahme auf Ihrer Alm vornehmen ist anzuraten, vor Beginn der Umsetzung (Planung, Auftragsvergaben, Bestellungen, etc.) den Sachbearbeiter der zuständigen Bezirksbauernkammer zu kontaktieren.

Liegt die Alm in der Nationalparkregion gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten im Rahmen des Salzburger Nationalparkfonds. Unter https://hohetauern.at/ können die Förderrichtlinien und die dazu gehörenden Antragsformulare eingesehen und heruntergeladen werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.ama.at oder bei Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer.

 

Informationsstand: 1. Oktober 2022

Da die österreichische Durchführungsverordnung zum GAP-Strategieplan 2023-2027 noch in Ausarbeitung ist, kann es zu geringfügigen Änderungen bei den angegebenen Förderrichtlinien kommen. Alle Angaben ohne Gewähr!

Plattformhinweis

Die Plattformen wurden vom Maschinenring Salzburg, der Landwirtschaftskammer Salzburg und dem Almwirtschaftsverein Salzburg gemeinsam entwickelt und wird allen Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Informationen zum Datenschutz und den AGB´s finden Sie hier.

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