Förderung der Bergung von Tierkadavern im unwegsamen Gelände

Das Land Salzburg gewährt unter gewissen Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung für die Bergung von Tierkadavern aus unwegsamen, gebirgigem Gelände.

Förderungswerber sind natürliche und juristische Personen die einen landwirtschaftlichen Betrieb in Salzburg bewirtschaften oder Nutztiere auf entsprechende landwirtschaftliche Flächen in Salzburg aufgetrieben haben.

 

Ausmaß der Förderung

Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss von 75 % der Bergekosten, maximal aber € 800,–. Der Rest ist vom Tierbesitzer zu bezahlen.

 

Förderungsabwicklung

·        Bei Anfall eines zu bergenden Kadavers hat sich der Landwirt beim Amtstierarzt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden

·        Von Seiten der Bezirksverwaltungsbehörde wird angeordnet, welche Bergungsmöglichkeit durchzuführen ist (Abtransport durch den Tierbesitzer selbst oder Hubschrauberbergung)

·        Wurde eine Hubschrauberbergung angeordnet, hat der Landwirt selbst ein Hubschrauberunternehmen mit der Bergung zu beauftragen.

 

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt durch die Vorlage der Bestätigung des Amtstierarztes der Bezirksverwaltungsbehörde und einer Beauftragung eines Hubschrauberunternehmens.

 

Förderabwicklungsstelle:

Land Salzburg, Abteilung 4, Lebensgrundlagen und Energie, Referat 20403, Landesveterinärdirektion, Postfach 527, 5010 Salzburg

 

Weiterführende Informationen und Richtlinien:

Hubschrauberbergung von Tierkadavern – Land Salzburg

Plattformhinweis

Die Plattformen wurden vom Maschinenring Salzburg, der Landwirtschaftskammer Salzburg und dem Almwirtschaftsverein Salzburg gemeinsam entwickelt und wird allen Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Informationen zum Datenschutz und den AGB´s finden Sie hier.

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