Die korrekte Alm-/Weidemeldung für Rinder

Foto: Siegfried Steinberger

Für den Erhalt von Förderungen die an einen Tierauftrieb auf Almen gekoppelt sind, ist neben einer Beantragung im Mehrfachantrag und der Abgabe einer Auftriebsliste, eine ordnungsgemäße und zeitgereichte Alm-/Weidemeldung für Rinder notwendig. 

Die Eckpunkte einer korrekten Meldung sind:

  • Eine Meldung ist ausnahmslos online vom Almbewirtschafter durchzuführen
  • Eine Almmeldung kann zwischen 1. April und 15. November erfasst werden
  • Meldefrist innerhalb von 14 Tagen ab dem Auftriebsdatum
  • Achtung: Für eine Prämiengewährung können nur Rinder berücksichtigt werden, die bis zum 15. Juli auf eine Alm/Weide aufgetrieben und bis spätestens 29. Juli ordnungsgemäß gemeldet werden.
  • Aktive Meldung des tatsächlichen Abtriebsdatums durch den Almbewirtschafter

Vorbereitung der Meldung durch den Auftreiber/Tierbesitzer

Es besteht die Möglichkeit, dass der Auftreiber über eAMA eine sogenannte Vorschlagsliste an den Almbewirtschafter sendet. Diese Meldung ist noch KEINE MELDUNG an die AMA und bewirkt somit keine Prämienauszahlung. Sie ist nur als Erleichterung für den Almbewirtschafter zu sehen!

Sollte am Betrieb kein eAMA-Zugang vorhanden sein, so kann dieser unter www.eAMA.at jederzeit angefordert werden.

Alm-Weidemeldung

Kurzanleitung für den Almbewirtschafter

Bitte vergewissern Sie sich, dass die Almmeldung auf der korrekten Almbetriebsnummer durchgeführt wird. Steigen Sie mit der Almbetriebsnummer bereits in eAMA ein oder verwenden Sie den Button „Betriebswechsel“.

Häufig gestellte Fragen: „Was ist zu tun, wenn ….

… ein Kalb auf der Weide geboren wird?

Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung und Meldung laut Rinderkennzeichnungs- verordnung ist durchzuführen. Die Almmeldung (Geburtsdatum = Auftriebstag) für das Kalb wird von der AMA automatisch durchgeführt, wenn das Muttertier auf einer Alm gemeldet ist. Als voraussichtliches Abtriebsdatum wird das Abtriebsdatum des Muttertieres eingetragen.

… ein Tier auf der Alm verendet?

Der Herkunftsbetrieb führt eine Verendungsmeldung an die Rinderdatenbank durch. Eine Meldung des Abtriebs ist in diesem Fall nicht erforderlich. Ist die Verendung ein „Fall höherer Gewalt“ (z.B. Blitzschlag) dann ist zur Wahrung der Prämienfähigkeit des Tieres eine zusätzliche Meldung an die AMA (Eintrag Auftriebsliste) erforderlich.

… ein Tier von einer Alm/Weide direkt auf eine andere meldepflichtige Alm/Weide verbracht wird?

Der Auftrieb auf die zweite Alm ist online zu melden. Eine Korrektur des voraussichtlichen Abtriebsdatums der ersten Alm/Weide ist dann nicht erforderlich, wenn das Auftriebsdatum auf die zweite Alm VOR dem Abtriebsdatum der ersten Alm liegt (Überschneidung). Hier erfolgt eine automatische Korrektur durch die AMA. Das gleiche Datum (z.B. Abtrieb Alm A 20.6. und Auftrieb Alm B 20.6.) stellt keine Überschneidung dar. 

Unter www.ama.at finden Sie das derzeit gültige, ausführliche Merkblatt zum Thema Alm-/Weidemeldung Rinder

Plattformhinweis

Die Plattformen wurden vom Maschinenring Salzburg, der Landwirtschaftskammer Salzburg und dem Almwirtschaftsverein Salzburg gemeinsam entwickelt und wird allen Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Informationen zum Datenschutz und den AGB´s finden Sie hier.

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